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Gewerbeanmeldung für Beamte (Lehrer)

Inhaltsverzeichnis

Als Lehrerin und Beamtin musst du bei der Gewerbeanmeldung ein paar besondere Dinge beachten und dafür habe ich eine Beamtin gefragt. Sie möchte aber nicht genannt werden. 

ACHTUNG: ICH BIN KEINE EXPERTIN IN BEAMTENRECHT! 

  • Darf man als Beamter/Lehrer ein Nebengewerbe betreiben?
  • Was darf ich dabei verdienen?
  • Wie viele Stunden darf ich arbeiten?
  • Wie melde ich mich an und worauf muss ich achten?
  • Wie sieht das mit den Steuern aus?

Ich beantworte euch alle Fragen aus meiner eigenen Erfahrung und meinem Wissen heraus, ich gebe natürlich keine Garantie.

WENN DU AUF NUMMER SICHER GEHEN WILLST, DANN FRAG EINEN ANWALT! 


Darf ich als Beamter (Lehrer) ein Nebengewerbe betreiben?

Ja, klar darf man, aber es gibt einige Hürden, die man bedenken muss. Zuerst muss man sich die Zustimmung über den Dienstweg holen. Ich habe meiner Direktorin ein formloses Schreiben gegeben, in dem ich meinen Blog kurz vorgestellt habe und dass ich damit etwas Geld verdienen möchte, aber nur wenig Zeit investieren werde. Wichtig ist, dass das Amt sieht, dass der eigentliche Job nicht darunter leiden wird.

Das Ganze ging weiter an das Schulamt, von dem ich einen Bogen zum Ausfüllen bekommen habe und dann wurde alles genehmigt. Ich hätte das auch schon viel früher erfahren, wenn der Brief nicht mehrere Wochen im Sekretariat hängen geblieben wäre. Aber so ist das bei uns.

Geregelt ist das Ganze im Beamtenrecht so, dass man nicht mehr als 1/5 seiner wöchentlichen Arbeitszeit investieren und nicht mehr als 40% seines Jahresgehaltes verdienen darf (§ 99 Abs. 1 Nr. 2 Bundesbeamtengesetz).


Wie melde ich mich an?

Das ist sehr einfach. Am besten gibt man bei Google „Gewerbeanmeldung“ und die betreffende Stadt ein und wird zur richtigen Seite geleitet. In Frankfurt kann man das online machen, muss also nicht mal persönlich vorbeikommen. Dazu überweist man den fälligen Betrag (bei mir 25 Euro), füllt einen Bogen aus und sendet ihn an die angezeigte Adresse.

Bei mir kam der Bogen wieder zurück, weil ich nur „Internetdienstleistung“ angegeben habe, das reichte nicht. Wir haben dann noch Bloggen in Klammern dazu geschrieben, dann war es bei mir in Ordnung. Ich habe dann automatisch einen Brief von der IHK und etwas später auch vom Finanzamt bekommen. Als Erstgründer muss man bei der IHK allerdings keinen Beitrag zahlen (§ 3, Absatz 3, Satz 4 IHK-Gesetz).


Muss ich eine Steuererklärung machen?

Ja, auf jeden Fall. Man muss Einkommenssteuer auf seinen Gewinn zahlen. Man gibt also alle Einnahmen und Ausgaben an und die Differenz bekommt man angerechnet. Positiv sowie negativ. Absetzen kann man zum Beispiel auch die Kosten der Gewerbeanmeldung, Fahrtkosten zu Events, Tickets, Workshops, Material, PC und Handy, … Die Kleinunternehmerreglung besagt, dass man laut §19 UStG keine Umsatzsteuer abführen muss, wenn man im Vorjahr unter 17500 Euro Umsatz verdient hat oder im gleichen Jahr voraussichtlich 50000 Umsatz nicht übersteigt. Auch die Gewerbesteuer muss man nicht zahlen, wenn man unter 24500 Euro im Jahr bleibt. Für die bessere Übersicht lohnt sich ein Steuerberater.
*

So, ihr seht, man hat keinerlei Nachteile bei einer Gewerbeanmeldung, ist aber rechtlich auf der sicheren Seite und darf sein Geld nebenbei verdienen. Also im Nebengewerbe. Solange man die Einnahmen aus der Haupttätigkeit nicht überstiegt, muss man auch keine Beträge an die Krankenkasse zahlen.


Brauche ich einen Businessplan?

Solange du keinen Investor suchst, brauchst du offiziell keinen Businessplan.

Allerdings empfehle ich dir, wenigstens einen Umsatzplan aufzustellen.

Was kommt zuerst: Logo oder Webseite?

Kommt darauf an 😉

Du kannst starten mit 2 Farben und 2 Schriften.

Damit kann man schon eine solide Webseite erstellen und dann nach und nach ein Corporate Design und ein Logo entwickeln lassen. Auch vom Designer.


Welche E-Mail-Adressen muss ich anlegen?

Tatsächlich fragen mich das die meisten meiner Kunden. info@ oder vorname@ oder hello@?

Welche ist wohl die richtige?

Weil die Frage, welche E-Mail-Adresse du anlegen musst, nicht so einfach zu beantworten ist, habe ich dazu einen extra Blogbeitrag geschrieben.

Du kannst dir aber auch das Video anschauen:


Webseite erstellen für Beamte im Nebengewerbe

Ich habe für dich in einem Blogartikel zusammen gefasst, wie du deine Webseite erstellen kannst. Es gibt aber noch jede Menge andere Blogartikel zum Thema WordPress.

Gewerbeanmeldung für Beamte (Lehrer) 1

Webseiten erstellen, die verkaufen

In den letzten Jahren habe ich unzählige Webseiten gemeinsam mit Kunden erstellt.
Die Grundlage war immer dieses Buch. 
Weil es der perfekte rote Faden für dein Webseiten-Projekt ist. Ausführlich genug, um deine Webseite zu erstellen, aber eben keine 1000-Seiten-Beschäftigungstherapie. Denn du willst ja nicht Webdesigner werden.

Ich bin Mareike Schamberger: Die Frau hinter #TeamStreber.
Ich bin Webdesignerin, Autorin und Expertin für das strategische Verkaufen im Internet mit über 15 Jahren Berufserfahrung.
Wenn es darum geht, die DSGVO auf deiner Webseite alltagstauglich umzusetzen, bist du hier richtig! Statt aufzuzählen, was alles nicht geht, teste ich Tools und suche Lösungen, die in der Praxis funktionieren.
Ich liebe es, Webseiten zu erstellen, die verkaufen. Deshalb habe ich dazu auch ein Buch geschrieben.

Werbehinweis (Links mit Sternchen*)

Achtung: Affiliate-Link. Wenn du das verlinkte Produkt kaufst, bekomme ich eine Provision.  Für dich ändert sich nichts am Preis. Nur für’s Protokoll: Ich stelle hier nur Produkte vor, die sich für mich in der Praxis bewährt haben. 

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