Achtung: Ich bin keine Anwältin und will auch keine werden. Das hier ist keine Rechtsberatung.
Ich will allerdings nicht so tun, als wäre das Internet ein rechtsfreier Raum. Denn das entspricht nicht den Tatsachen. Es gibt Gesetze, die dich und andere schützen. Halte dich bitte daran.
Ich fasse ein paar davon nach bestem Wissen und Gewissen zusammen. Auch wenn die Gesetze allgemeingültig sind, ist doch jeder Einzelfall im Detail individuell zu betrachten. Willst du sicher sein, lass dich von einem Anwalt mit Fachrichtung Medienrecht und Datenschutz beraten.
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
„Die Datenschutz-Grundverordnung ist eine Verordnung der EU, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten EU-weit vereinheitlicht werden“ (Quelle: Wikipedia).
Ziel ist es, personenbezogene Daten zu schützen.
Für dich bedeutet das, du bist für alle personenbezogenen Daten, die du als Unternehmerin verarbeitest, verantwortlich.
Verarbeitung ist dabei ein Überbegriff von der Erfassung, Veränderung bis hin zur Löschung.
Du musst mit jedem Dienstleister, der Daten verarbeitet, einen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen (Hoster, Newsletter-Anbieter, Kalender-Tool, Kursplattform etc.).
Außerdem benötigst du eine Datenschutzerklärung auf deiner Webseite. Meinen Website-Kunden empfehle ich gern einen Konfigurator für ihren Datenschutztext*.
Du musst deine Nutzer darüber informieren, welche Daten du erhebst, speicherst und verarbeitest. Diese Informationen fasst du in deiner Datenschutzerklärung zusammen.
Pass auf, welche Plugins du installierst. Oft werden dadurch weitere Daten deiner Nutzer erhoben (und als Cookies abgespeichert).
Dann musst du das in deiner Datenschutzerklärung auch offenlegen.
Zudem benötigst du ein Verzeichnis deiner Verarbeitungstätigkeiten (VVT). Das geht weit über deinen Datenschutz Text hinaus. Hier dokumentierst du alle deine Geschäftsprozesse. Auch die, die nicht über deine Webseite abgebildet werden.
Erstelle für dein VVT eine Liste, in der du genau dokumentierst, welche Daten anfallen und wie du sie nutzt. Füge dort einen Abschnitt zu deiner Webseite ein.
TELEKOMMUNIKATION-TELEMEDIEN-DATENSCHUTZ-GESETZES (TTDSG)
Das TTDSG regelt seit dem 01.12.2021 vor allem eins: Du benötigst für (nahezu) alle Cookies eine aktive Einwilligung.
„Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zulässig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat.“ (Absatz 1 des § 25 TTDSG).
Dabei ist allerdings (wie in der DSGVO) noch gar nicht absehbar, was das in der Praxis bedeutet.
In deiner Rolle als Webseitenbetreiber lässt sich das TTDSG recht einfach umsetzen. Du kannst auf deiner Webseite über ein Cookie Consent Tool (Cookie-Banner) die aktive Einwilligung in das Setzen der Cookies gewährleisten.
Mit dem Inkrafttreten der TTDSG wurde erst nachgelagert klar, dass Tracking in Newslettern genauso DSGVO-konform mit einer Einwilligung erlaubt werden muss, wie Tracking auf der Webseite. Die meisten Newsletter Tools bieten dieses Feature an, aber ich kenne keines, das die Leser beim Abonnieren explizit nach einer Einwilligung fragt. Es besteht auch nicht die Möglichkeit, diese Funktion für einzelne Nutzer abzuschalten.
Handlungsempfehlung: Formuliere in deiner Datenschutzerklärung klar, welche Daten beim Abonnieren deines Newsletters anfallen (könnten). Erwähne zumindest, dass es ein Tracking gibt und dass du Einsicht auf diese Daten hast.
TELEMEDIENGESETZ
Das Telemediengesetz umfasst mehrere Gesetze.
IMPRESSUMSPFLICHT
Webseiten und Blogs unterliegen der Impressumspflicht. Das Impressum muss den Inhaber einer Webseite ausweisen, damit rechtliche Ansprüche durchgesetzt werden können (§ 5 TMG sowie § 55 RStV).
Unabhängig von der rechtlichen Situation empfinde ich es als extrem unseriös, im Internet Waren und Dienstleistungen anonym zu verkaufen. Wenn du hervorragende Produkte hast, schreib deinen Namen darunter.
Eine kostenlose Vorlage für dein Impressum findest du zum Beispiel bei eRecht24.
Für dein Impressum gilt die 2-Klick-Lösung. Deine Hörerin muss in zwei Klicks dein Impressum erreichen können. Verlinke dein Impressum im Footer. Wenn du dann auf deine Webseite verlinkst, kann dein Impressum von jeder Unterseite angeklickt werden.
URHEBERRECHT
„Das Urheberrecht umfasst gesetzliche Regelungen zur Verwertung und zum Schutz des geistigen Eigentums.“ (Quelle: Urheberrecht.de).
Für dich als Webseitenbetreiber gilt: Das Urheberrecht schützt deine Inhalte, aber auch die Werke anderer Künstler und Content-Creator. Du darfst nicht alles für die Erstellung deiner Inhalte nutzen, was du im Internet herunterladen oder screenshotten kannst.
Das Urheberrecht ist nicht übertragbar. Man kann nur mit einem Lizenzvertrag Nutzungsrechte übertragen. Es gibt aber noch andere Rechte.
Verwertungsrecht: Achte bei den Urheberrechten auf die Details. Jede Verwertung muss separat lizenziert werden. Also Veröffentli‐ chung auf deiner Webseite, in deinem Podcast, auf YouTube oder deinem Buch. Auch Verarbeitung wie Speichern, Farbveränderungen usw. müssen geregelt und erlaubt werden.
Veröffentlichst du urheberrechtlich geschützte Inhalte, kannst du abgemahnt und auf Schadenersatz verklagt werden.
Rechtstexte erstellen
Bitte kopiere keine Rechtstexte! Die sind alle urheberrechtlich geschützt. Außerdem kannst du nie sicher sein, ob die von einem Anwalt erstellt oder auch schon kopiert wurden.
Impressum und Datenschutz könntest du dir über einen Datenschutz-Generator* erstellen.
Für meine Kunden erstelle ich inzwischen die Rechtstexte selbst (auch mit Hilfe des Generators). Ich habe mehrfach versucht, individuelle Datenschutztexte erstellen zu lassen, kann aber keinen Anwalt empfehlen.
Weil Datenschutz nicht trivial ist, beauftrage am besten einen Experten dafür, zu prüfen, dass deine Webseiten DSGVO-konform sind und lasse jedes von Plugin und auch deine Datenschutz-Texte am Ende noch mal prüfen.